Häufig gestellte Fragen und ihre Antworten
Kann ich mir die Lagerboxen zuerst vor Ort anschauen, bevor ich mich entschließe?
Selbstverständlich! Kontaktieren Sie uns und wir vereinbaren einen Termin vor Ort.
Kann ich kurzfristig eine Lagerbox anmieten?
Sie können grundsätzlich noch am selben Tag Ihre Lagerbox einräumen. Dies setzt allerdings eine Verfügbarkeit der entsprechenden Lagerbox und den Abschluss eines Mietvertrags voraus.
Wieviel Lagerfläche benötige ich?
Ihnen stehen 2 Lagerbox-Größen zur Auswahl:
20 Fuß-Container: 14,5 m² , Länge 6m, Breite 2,40m, Höhe 2,40m
40 Fuß-Container: 29 m², Länge 12m, Breite 2,40m, Höhe 2,40m
Besteht eine Mindestlaufzeit für die Mietdauer und ist diese zeitlich begrenzt?
Wir ermöglichen Ihnen bei der Mietdauer eine flexible Gestaltung.
Der Mietbeginn ist immer vor dem 01. oder 15. eines jeweiligen Monats möglich.
Die Mietdauer beträgt eine Mindestlaufzeit von 3 Monaten und ist darüber hinaus unbegrenzt verlängerbar. Der Mietvertrag ist monatlich kündbar.
Wie kann ich einen Mietvertrag abschließen?
Der Vertragsabschluss erfolgt immer persönlich. Gerne vereinbaren wir mit Ihnen einen Termin vor Ort. Sollten Sie selber nicht persönlich vor Ort vorstellig werden können, finden wir sicher gemeinsam eine Lösung.
Wie läuft die Abrechnung/Bezahlung?
Die Miete ist immer zu Mietbeginn zu zahlen. Bei Vertragsabschluss wird die erste Miete und die Kaution (in Höhe von 2 Monatsmieten) fällig. Die Summe kann bei Vertragsabschluss direkt bar entrichtet werden oder per Überweisung. Die folgenden Mieten können Sie per Dauerauftrag oder nach Erhalt der Rechnung entrichten.
Muss ich vor Ort sein, um Warenlieferungen entgegen zu nehmen?
Ja.
Bin ich an die Öffnungszeiten gebunden?
Der Zugang ist Ihnen dank Ihres elektronischen Zugangsbadge an 7 Tagen/Woche zwischen 06:00-22:00 Uhr gewährleistet, so oft Sie wünschen.
Wie sicher ist mein Lagergut aufgehoben?
Sicherheit steht bei uns an erster Stelle! Dank modernster Überwachungstechnik und angepasstem Alarmsystem schützen wir Sie und uns während 24 Stunden vor ungewolltem Zutritt! Elektronische Zugangskontrollen durch individuelle Badges und zusätzlich mechanische Schlösser runden die Sicherheit ab.
Sind die Lagerboxen groß genug, um Fahrzeuge einzulagern?
Natürlich können Sie ihr Fahrzeug in unseren Lagerboxen unterstellen, beachten Sie hierzu die Maße der Container.
Besteht ein Versicherungsschutz für den Inhalt meiner Lagerbox?
Unser Service bietet Ihnen neben der normalen Gebäudehaftpflicht einen im Mietpreis zusätzlich enthaltenen Versicherungsschutz u.a. gegen Feuer, Explosion, Überschwemmung sowie Vandalismus und Diebstahl. Hierzu ist der Inhalt der 20-Fuß-Container bis zu 10.000 Euro und der Ihnhalt der 40-Fuß-Container bis zu 20.000 Euro versichert. Wir raten Ihnen, eine eigene Versicherung abzuschließen, falls der Wert Ihres Lagerguts den Versicherungswert übersteigt. Die Beweislast obliegt selbstverständlich dem Mieter.
Ein Haftungsausschluss besteht in Punkto Vandalismus- und Diebstahlversicherung, sollte der Container durch den Mieter nicht ordnungsgemäß abgeschlossen worden sein.
Ein weiterer Haftungsausschluss besteht, wenn der Zugangsbadge und/oder mechanische Schlüssel ihres Schlosses an unbefugte Drittpersonen weitergegeben wurde.
Gibt es noch offene Fragen?
Falls Sie noch Fragen haben, Unklarheiten bestehen oder Sie uns einfach persönlich kenennlernen möchten, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren!